Die Betroffenenberatung wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ mit Mitteln des BMFSFJ durch das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) und aus Mitteln des Niedersächsischen Justizministeriums durch das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte gefördert.

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